Die Brigaden der Vorläufigen Reichswehr und die Divisionen der Reichswehr bis 1933
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Die Brigaden der Vorläufigen Reichswehr und die Divisionen der Reichswehr bis 1933 Nach dem Ende des ersten Weltkrieges wurden die Reste der alten "kaiserlichen" Armee und die in den Unruhen dieser Zeit entstandenen und sich ständig vermehrenden Freiwilligenformationen - Freikorps genannt umgebildet und als bewaffnete Macht legalisiert. Die Grundlage hierzu bildeten die Verordnungen des Preußischen Kriegsministers, Oberst Reinhardt, vom 19.01.1919. Dieser Schritt, die Freikorps betreffend, behagte weder der Regierung noch den Militärs. Die Politiker wußten, daß diese ihnen nur dienten, weil sie in den Parteien der Weimarer Koalition das kleinere Übel sahen, den Militärs waren sie ebenfalls suspekt, weil sie ihren klaren organisatorischen Vorstellungen widersprachen und sich vielfach der Kontrolle der höheren Kommandobehörden zu entziehen versuchten. Angesichts der innenpolitischen Situation und der gefährlichen Lage an der östlichen Reichsgrenze konnte man aber auf eine militärische Stütze nicht verzichten. Reinhardt beauftragte eine Kommission, den "Reichswehrausschuß", der "aufgrund aller Kriegserfahrungen, aber auch in Ansehung der Forderungen der nunmehr zur Regierung gekommenen Schichten, die grundlegenden Verordnungen für die neue Wehrmacht vorschlagsweise zu bearbeiten" hatte. Auf der Grundlage dieses Entwurfes befaßte sich die Verfassungsgebende Deutsche Nationalversammlung mit der "Legitimation der Freiwilligenformationen" und am 12.03.1919 trat das Gesetz über die Bildung der Vorläufigen Reichswehr in Kraft. Die vom Reichswehrausschuß erarbeiteten Pläne, die ein Heer von ca. 400.000 Mann vorsahen, mußten mit der Annahme des Versailler Vertrages und seiner Veröffentlichung als "Reichsgesetz" am 16.07.1919, ad acta gelegt werden. Vorgesehen gewesen waren vierundzwanzig "Große Reichswehr-Brigaden" mit je drei Infanterie-Regimentern und vierundzwanzig "Kleine Reichswehr-Brigaden" zu je zwei Infanterie-Regimentern unter vier Gruppenkommandos. Die schon aufgestellten zweiundzwanzig Großen und achtzehn Kleinen Reichswehrbrigaden wurden nach Juli 1919 auf vierzehn bzw. sechs reduziert. Die ebenfalls vorgesehene Formierung von Einheiten schwerer Artillerie sowie von Flieger-, Flak- und Kampfwagenverbänden entfiel, weil diese laut Vertrag zu den verbotenen Waffengattungen zählten. Trotzalledem hatte dieses Heer, die "Vorläufige Reichswehr" eine Stärke von 300.000 Mann. Es gliederte sich in vier Gruppenkommandos (Berlin, Kassel, Kolberg, München), welchen zwischen drei und neun Reichswehr-Brigaden unterstanden. Im September 1919 wurde das Reichsgebiet in sieben Wehrkreise (I - VII) aufgeteilt und die Brigaden neu verteilt (zwischen 2 und 5 je WK). Die ursprüngliche Planung von 1919 sah folgende Gliederung für die Großen Reichswehr-Brigaden vor: Zwei Infanterie-Regimenter zu je drei Bataillonen sowie eine Nachrichtenkompanie und eine Infanteriebegleitkompanie (6 Geschütze). Zusammen mit einem Jäger-Bataillon und einer Radfahrkompanie unterstanden diese einem Stab Infanterieführer. Unter einem Stab Artillerieführer war die Artillerie zusammengefaßt. Sie gliederte sich in ein leichtes Artillerie-Regiment zu zwei Abteilungen, Stab und eine Abteilung eines schweren Artillerie-Regiments, wobei der Stab nur für jede zweite Brigade vorgesehen war, eine Flak-Abteilung, eine Minenwerferbatterie, ein Ballonzug, ein Artilleriemeßtrupp und eine Artilleriefliegerstaffel. Für jeweils eine leichte Abteilung und jeweils eine schwere Batterie war je eine Munitionskolonne vorgesehen worden. Beide Stäbe - Infanterie- sowie Artillerieführer - waren der Brigade direkt unterstellt. Ebenso ein Kavallerie-Regiment zu drei Eskadronen und eine KavallerieMaschinengewehr-Abteilung, ein Pionier-Bataillon zu zwei Kompanien mit einem Beleuchtungstrupp, einem Brückentrain und einer leichten Kolonne, eine Nachrichten-Abteilung mit Fernsprech- und Funk-Abteilung, Abhörstation, Brieftaubenschlag, Meldehundetrupp und Nachrichtengerätekolonne, eine Kraftwagen-Abteilung mit einer Kraftfahrkompanie, zwei Kraftwagenkolonnen, einem Kraftwagenwerkstattzug und einem leichten Zug Kampfwagen. Die rückwärtigen Dienste bestanden aus einem Staffelstab mit sechs Feldkolonnen, einer Feldbäckereikolonne, einer FeldschlächtereiAbteilung, einer Sanitätskompanie, einem Feldlazarett, einem Pferdelazarett sowie einem Pferdedepot. Für jede Brigade wurde zudem eine Feldergänzungskompanie, eine weitere Fliegerstaffel und eine Frontwetterwarte eingeplant. Die Gliederung der Kleinen Reichswehr-Brigaden ist der untenstehenden Abbildung zu entnehmen. Die tatsächlichen Gliederungen wichen jedoch erheblich von der geplanten ab, wie ein Blick auf die untenstehende Gliederung der Reichswehr-Brigade 15 vom Juni 1920 verrät. Die Ratifikation des Versailler Vertrages verpflichtete die Reichsregierung die Reichswehr bis zum 31.03.1920 auf die vertragliche Friedensstärke von 100.000 Mann zu vermindern. Beeindruckt vom Kapp-Lüttwitz-Putsch und den Wirren im Ruhrgebiet wurde die bereits angelaufene Reduzierung vom Chef der Heeresleitung, Gemeralmajor v. Seeckt gestoppt. Im Juli 1920 versuchte v. Seeckt, die Bewilligung der Alliierten für ein Heer von 200.000 Mann zu erhalten, scheitertete jedoch (Konferenz von Spa). Er erreichte lediglich eine Fristverlängerung bis zum 01.01.1921. Der Versailler Vertrag war auch zwangsweise die Grundlage für die Neuorganisation der Reichswehr. In ihm war die Gliederung und auch die personelle sowie materielle Zusammensetzung genau festgeschrieben. Für Waffen und Munition waren Höchstzahlen festgelegt. Die Art der Bewaffnung entsprach der einer Polizeitruppe. Zugestanden wurden von Seiten der Alliierten zwei Korpsstäbe, sieben Infanterie- und zwei Kavallerie-Divisionen. Die Infanterie-Divisionen gliederten sich in drei Infanterie-Regimenter und ein Pionier-Bataillon unter einem Stab Infanterieführer, ein Artillerie-Regiment und eine Fahr-Abteilung unter einem Stab Artillerieführer. Der Division direkt unterstanden eine Nachrichten-, eine Kraftfahr- und eine Sanitätskompanie, ab 1930 auch das Pionier-Bataillon. Die Infanterie-Regimenter bestanden aus drei (Feld-) Bataillonen zu jeweils drei Schützen- und einer Maschinengewehrkompanie, einem Ausbildungs-Bataillon, einer Minenwerferkompanie sowie je einer Nachrichtenstaffel beim Regiments- resp. bei den Bataillonsstäben. Ein Bataillon jedes Regimentes war Jäger-Bataillon unterschied sich aber weder in Gliederung noch Ausrüstung von den anderen (Ausnahme: III./ (Bayr.) IR 19). Das Artillerie-Regiment verfügte über drei Abteilungen zu je drei Batterien, diese waren mit Feldkanonen 16, zwei Batterien mit Feldkanone 96/ 16 (meist die 3. Bttr.) bzw. leichter Feldhaubitze 16 ausgestattet, einer Batterie (häufig die 9.) mit dem Kraftwagengeschütz 14 (7,7 cm Flak), einer Ausbildungsbatterie und einer Nachrichtenkompanie. Das PionierBataillon hatte zwei Pionierkompanien, einen Scheinwerferzug (15 33 cm und 2 60 cm Scheinwerfer) und eine Brückenkolonne. Die Nachrichten-Abteilung gliederte sich in zwei gemischte Nachrichtenkompanien und einen Brieftaubenzug. Die drei Kompanien der Kraftfahr-Abteilung waren als reine Versorgungstruppen vorgesehen, da Deutschland ja der Besitz von Kampfwagen verboten war. Bei jeder Kompanie waren jedoch, neben vielerlei anderen Fahrzeugen fünf gepanzerte Mannschaftstransportwagen mit je zwei schweren Maschinengewehren etatisiert. Diese MTW (Sd.Kfz. 3) waren jedoch so wenig feldverwendungsfähig, daß das erlaubte Soll von einhundertfünf Fahrzeugen nie erreicht wurde. Die Fahr-Abteilung hatte vier Eskadronen (je 7 Feldwagen). Das Sanitätspersonal war standortweise in Sanitätsstaffeln unter dem Befehl von Standortärzten eingeteilt. Im Kriegsfall traten diese zu einer Sanitätskompanie und einem Feldlazarett zusammen. Bis zum Jahre 1935 wurden folgende Änderungen durchgeführt: 1925: Die Brieftaubenzüge werden Geräteeinheiten. 1928: Die Scheinwerferzüge erhalten neue vollmotorisierte 110 cm Scheinwerfer. 1929: Zwischen 1929 und 1932 werden die Fahr-Abteilungen aufgelöst. Gerät und Fahrzeuge kommen in die Depots, die Masse des Personals erhält die Artillerie, aber auch der Nachrichten- und der Kraft fahrtruppe sowie der neuen Fliegertruppe werden Einheiten zuge teilt. Aufstellung der Sonderdienste der Artillerie aus den Ausbildungs-Batterien (Vermessungs-, Schallmeß-, Wetter- und Nachrichten dienst). Jede A-Batterie erhält 1 Wetterzug, jedes Artillerie-Re giment 1 Nachrichtenbatterie. Die gemischten Nachrichtenkompanien werden umgegliedert in Stab, Fernsprech- und Funkkompanie. 1930: Einführung der 3,7 cm Tankabwehrkanone (TAK; aus Tarnungsgründen als "Holzgeschütz" bezeichnet). Sukzessive erhält jede Maschinen gewehrkompanie 1 Zug zu 2 Kanonen. An die Minenwerferkompanien werden neue Minenwerfer (l.MW 18; 7,5 cm Hinterlader) ausgegeben, die die verbotenen Infanteriegeschüt ze voll ersetzen. Die 3. Kompanien der Ausbildungs-Bataillone werden Unteroffizier anwärter-Lehrkompanie. 1931: Die Brückenkolonnen werden voll-, die Pionierkompanien teilmoto risiert. Die Infanteriekompanien, bisher 3 Züge zu 2 l.MG- und 2 Schützen gruppen werden umgegliedert in 3 Züge zu je 3 Einheitsgruppen mit je 1 l.MG. 1932: Alle Kraftwagenbatterien werden mit der 7,5 cm Flak L/ 60 ausge stattet. Die Brückenkolonne und der Scheinwerferzug werden Geräteeinheiten. Die 110 cm Scheinwerfer (mot) erhält die Artillerie zur Flugzeug abwehr. Aus dem Personal wird eine 3. Pionier-Kompanie (mot) auf gestellt. Die Kraftfahr-Abteilungen werden umgegliedert in 1 Kradschützen kompanie, 1 Panzerkampfwagenkompanie (meist Attrappen), 1 Kampfwagennachbildungskompanie und bei der 3., 4. und 5. Abteilung 1 Kampfwagenabwehrkompanie. 1933: Die Nachrichtenbatterien werden in Stabsbatterien umbenannt. [nach "Handbuch der Deutschen Militärgeschichte", a.a.O., Bd. 3, Abschn. VI: Graf v. Matuschka, "Organisation des Reichsheeres". |